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Diesbezüglich zur aktuellen Debatte der Ministerpräsidenten der Länder, haben wir folgende Anfrage...
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13.10.2023

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Es gibt deutliche Kritik an den Entscheidungsträgern, die den umstrittenen Verkehrsversuch auf der...
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11.09.2023

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Basissprachkurse zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen Aufgrund der Tatsache, dass nicht...
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29.08.2023

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Unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht und Situation sollte man die Möglichkeit einräumen,...
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23.08.2023
Kategorie: Gesetzentwürfe
Downloads: 1
Im August hat der Landtag die Abschaffung des Mindestabstands von 1.000 Metern zwischen Windrädern und Wohnbebauung beschlossen. Der Gesetzentwurf wurde in dritter Lesung am 25.08.2023 in namentlicher Abstimmung unverändert angenommen und verabschiedet. Ihre Stimme abgegeben haben 170 Abgeordnete. Mit Ja stimmten 148 Abgeordnete. Mit Nein stimmten 22 Abgeordnete. Der Stimme enthalten hat sich niemand.
Die geltenden Abstandsregelungen von Windenergieanlagen zu Wohngebäuden sollen entfallen. Dies bedeutet den Wegfall der in Nordrhein-Westfalen geltenden pauschalen 1.000 Meter Mindestabstände zwischen neuen Windenergieanlagen und Wohnbebauung. Dadurch soll der Ausbau der Windenergie beschleunigt werden.
GESETZENTWURF DER FRAKTION DER CDU UND DER FRAKTION BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Informationen
Erstelldatum
11.10.2023
Änderungsdatum
11.10.2023
Version
Dateigröße
87.46 KB
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